Am Oberverwaltungsgericht des Saarlandes wurden zwei Eilanträge von Gastronomen zurückgewiesen, welche gegen die neuerlichen Corona-Verordnungen geklagt hatten. Das Betriebsverbot sei laut dem Gericht in Saarlouis: "grundsätzlich geeignet, der Ausbreitung des Infektionsgeschehens entgegen zu wirken."
Aufgrund des signifikant höheren Infektionsrisikos beim Zusammenkommen mehrerer Personen in geschlossenen Räumen erscheint die Verordnung sinnvoll. Hygienekonzepte können zwar den Abstand zwischen Personen sicherstellen, jedoch nicht die Verbreitung von Aerosolen in der Luft verhindern.
Laut Gericht sein die Maßnahme dementsprechend "verhältnismäßig". Wann der Teil-Lockdown für die Gastronomie aufgehoben werden kann ist noch unsicher. Ebenso was dieser Beschluss für laufende Verfahren in anderen Bundesländern bedeutet. Die gilt auch für Rheinland-Pfalz, wo eine Wieder-Eröffnung für die Gastronomie noch weit entfernt scheint. Die lokale Gastronomiebranche benötigt dementsprechend sämtliche Unterstützung. Hier nochmal 5 Tipps um lokale Betriebe zu unterstützen.