Stadtgespräch
23.09.2021 hunderttausend.de  
Soforthilfe des Landes für Flutopfer

Stadt Trier zahlt 3,8 Millionen Euro aus

​​Zwei Monate nach der Flutkatastrophe im Trierer Stadtteil Ehrang hat die Stadt Trier hat von den Soforthilfen des Landes Rheinland-Pfalz für Flutopfer 3,8 Millionen Euro sowohl für Privatpersonen wie auch Unternehmen ausgezahlt.

 
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​1658 Privathaushalte beantragten die Soforthilfe von bis zu 3500 Euro. Ausgezahlt wurden über das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Trier insgesamt 3,39 Millionen Euro aus den Landesmitteln. Das Amt für Wirtschaftsförderung​ engagierte sich bei der Vermittlung der Soforthilfen für Unternehmen. Insgesamt gingen bisher knapp 100 Anträge für die Soforthilfe ein, von denen 85 mit einem Gesamtvolumen von 425.000 Euro bewilligt wurden.

Oberbürgermeister und Wirtschaftsdezernent Wolfram Leibe erklärt: „Der Stadtteil Ehrang wurde besonders schwer von der Hochwasser-Katastrophe am 14. und 15. Juli 2021 getroffen. Neben zahlreichen privaten Haushalten sind auch viele Unternehmen und Betriebe von den fatalen Folgen der Flutkatastrophe betroffen. Umso mehr freut es mich jedoch, dass die städtische Wirtschaftsförderung die Unternehmen aus Ehrang tatkräftig unterstützen konnte – ob vor Ort mit mehreren Begehungen, als direkter Ansprechpartner am Telefon oder aber mit der schnellen und unbürokratischen Auszahlung der Soforthilfen.“ Auch im Hinblick auf die schnelle und unbürokratische Hilfe des Amtes für Soziales und Wohnen für die vielen vom Hochwasser betroffenen Privatpersonen sagt Leibe: „Gerade in solchen besonderen Zeiten zeigt sich, wie wichtig und von elementarer Bedeutung eine bürger- und auch unternehmensnahe Verwaltung ist.“

Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Elvira Garbes, die den Flut-Krisenstab der Stadt leitet, kündigte an, dass die Verwaltung nach Möglichkeiten suchen werde, um eine Hilfestruktur für die Bürgerinnen und Bürger zu organisieren, wenn es um die Beantragung der von der Bundesregierung beschlossenen Wiederaufbauhilfen geht. „Uns ist wichtig, die Bürgerinnen und Bürger mit den Antragsverfahren nicht allein zu lassen. Wer viel Arbeit damit hat, sein Haus oder einzelne Etagen zu sanieren, der kann Hilfe in Verwaltungsfragen sicherlich gut gebrauchen,“ erklärt Garbes.

Die Aufbauhilfeverordnung des Bundes ist am 16. September in Kraft getreten. Das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ der Bundesregierung wird mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet. Nach derzeitigem Stand der Schadensermittlung entfallen auf Rheinland-Pfalz mit dem besonders stark getroffenen Ahrtal rund 54 Prozent der Mittel. Bund und Länder müssen nun noch eine Verwaltungsvereinbarung mit detaillierten Regelungen und Verfahrensvorschriften für die einzelnen Aufbauprogramme der Länder schließen. Den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen werden Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 Prozent des Schadens gewährt, in begründeten Härtefallen, etwa bei existenzbedrohender Lage oder zur Weiterführung des Geschäftsbetriebs, können die Ausgleichszahlungen sogar bis zu 100 Prozent betragen.



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