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27.10.2023 hunderttausend.de hunderttausend.de
Stille Feiertage stehen ins Haus

Tanzverbot rund um die Feiertage

​​​Auch in diesem Jahr weist das Ordnungsamt Trier auf die gesetzliche Lage im katholischen Bundesland Rheinland-Pfalz hin: So darf an Allerheiligen (1. November) ab 4:00 keine Tanzveranstaltung mehr durchgeführt werden.​

 
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​(red)  Für die stillen Feiertage Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (19. November), Totensonntag (26. November), Heiligabend (24. Dezember) sowie den ersten und zweiten Weihnachtstag bittet das Ordnungsamt um die Respektierung der Feiertagsruhe.

Bis 11:00 Uhr soll wie an Sonntagen alles unterlassen werden, was die Gottesdienste stören kann. Außerdem bestehen Einschränkungen und teilweise Verbote für Veranstaltungen und Darbietungen, die nicht dem religiösen Charakter dieser Feiertage entsprechen.

Besonders gilt das für Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen an Allerheiligen sowie am Volkstrauer- und Totensonntag ab 4:00 Uhr und Sportevents, die bis 13:00 Uhr nicht zulässig sind. An Heiligabend sind sie ab 13:00 Uhr nicht mehr erlaubt. 

An Weihnachten gilt das Verbot von Tanzveranstaltungen von Heiligabend, 13:00 Uhr, bis zum 1. Weihnachtsfeiertag um 16:00 Uhr. 

Gleichzeitig weist das städtische Ordnungsamt darauf hin, dass an Allerheiligen reine Unterhaltungsveranstaltungen ab 20:00 Uhr wieder möglich sind. Verstöße gegen die Regelungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

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