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06.10.2022 hunderttausend.de  
Stadt Trier

Impfmöglichkeiten im Oktober

​​Der Kreis Trier-Saarburg und die Stadt Trier bieten weiterhin unterschiedliche Impfmöglichkeiten an. Alle aktuellen Infos für Oktober gibt es in diesem Artikel zusammengefasst.  

 
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​Seit dem 4. Oktober steht das gemeinsam vom Kreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier betriebene Impfmobil jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 16 Uhr am Impfzentrum an der Messeparkhalle, In den Moselauen 1, 54292 Trier. Am 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, besteht keine Impfmöglichkeit. Verimpft werden dort die Impfstoffe, die an die aktuell dominante Omikron-Variante BA.5 angepasst sind.

Wer sich dort gegen Covid-19 impfen lassen möchte, kann sich über das Impfportal des Landes  anmelden und erhält dann einen festen Termin. Es sind aber auch weiterhin Impfungen ohne Termin am Impfmobil möglich bei Personen, die nach den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz impfberechtigt ist.

Das Impfzentrum Trier bleibt weiter im Standby-Modus, kann aber innerhalb kurzer Zeit wieder in Betrieb genommen werden, wenn eine steigende Nachfrage das erfordert. Montags werden am Impfmobil weiterhin auch Sonderimpfungen (Masern, Windpocken, Tetanus und weitere) angeboten für Geflüchtete aus der Ukraine.

Gegen Covid-19 wird geimpft nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Demnach soll für alle Auffrischimpfungen (Booster) ab zwölf Jahren vorzugsweise einer der an verfügbaren und an Omikron angepassten mRNA-Impfstoffe eingesetzt werden.

Personen ab zwölf Jahren sollen grundsätzlich eine Auffrischimpfung (3. Impfung) erhalten, bevorzugt mit einem an Omikron angepassten bivalenten mRNA-Impfstoff im Regelfall sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion. Eine weitere Auffrischimpfung (4. Impfung) wird empfohlen für Personen ab dem Alter von 60 Jahren und Personen im Alter ab zwölf Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz; Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern.

Auch Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege, Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sollen eine vierte Impfung erhalten, vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff und im Abstand von sechs Monaten zur letzten Impfung oder Infektion).

Eine 5. Impfung kann nach Empfehlung der StiKo sinnvoll sein für besonders gefährdete Personen (z. B. Ältere Personen oder Personen mit Immundefizienz). Dies soll unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und des individuellen Erkrankungsrisikos mit ärztlicher Beratung erfolgen. Für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren gibt es keine generelle Booster-Empfehlung.



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