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19.05.2021 hunderttausend.de  
Stadt Trier/ COVID-Pandemie

Lockerungen in Sicht

​​Seit gestern liegt die 7-Tage-Inzidenz in Trier fünf Werktage in Folge unter dem Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Grundlage für die Berechnung sind die veröffentlichten Inzidenzwerte des Robert-Koch-Instituts. Gemäß Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes gelten daher ab Donnerstag, 20. Mai, in Trier folgende Lockerungen:

 
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​Im Amateur- und Freizeitsport ist die kontaktlose Sportausübung im Freien in Gruppen bis maximal zehn Personen zuzüglich einer Trainerin oder eines Trainers zulässig. Bislang galten auch im Freien die Regeln der allgemeinen Kontaktbeschränkung (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten), wobei jeweils vollständig geimpfte und genesene Personen nicht mitgezählt werden. Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht ist in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen sowie einer Lehrperson im Freien zulässig; hierbei gilt während des gesamten Probenbetriebs das Abstandsgebot. Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist zusätzlich in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen sowie einer leitenden Person im Freien zulässig; hierbei gilt während des gesamten Probenbetriebs das Abstandsgebot.

Laut Stufenplan der Landesregierung sollen zudem ab Freitag, 21. Mai, weitere Lockerungen in Kraft treten. Die genauen Regelungen hat die Landesregierung noch nicht veröffentlicht, den ersten Ankündigungen nach gilt jedoch ab Freitag in Trier:
Kulturelle sowie Sport-Veranstaltungen im Freien können wieder vor Publikum stattfinden. Es gilt eine Testpflicht. Die Obergrenze liegt bei 100 Personen, die feste Sitzplätze haben müssen. Bei den Sitzplätzen müssen die Abstandsregeln eingehalten werden. Dies soll auch in Kommunen mit einer Inzidenz über 50 gelten. Innengastronomie und Kultur sind innen wieder möglich mit Abstand, Test und Maske, solange die Inzidenz nicht drei Tage am Stück den Schwellenwert von 50 überschreitet.
Die Testpflicht bedeutet, dass vor Betreten des Veranstaltungsorts bzw. des Restaurants ein negativer Corona-Schnelltest vorgezeigt werden muss, der höchstens 24 Stunden alt sein darf. Hierzu gibt es in Trier inzwischen knapp 40 Schnellteststellen, an denen Bürgerinnen und Bürger sich kostenlos testen lassen können. Die Stadt betreibt eine Teststation im Messepark und eine in der Europahalle, die das Testergebnis per Imnu-App auch auf das Smartphone übertragen können.

Unter www.trier.de/testen​ sind alle Schnellteststationen in Trier aufgeführt. Vollständig geimpfte sowie genesene Personen benötigen keinen negativen Testnachweis, bei ihnen genügt die Vorlage des Impfnachweises bzw. ein positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt sein darf.

Oberbürgermeister Wolfram Leibe dankt den Triererinnen und Trierern für ihre große Disziplin und die gemeinsame Anstrengung bei der Einhaltung der Corona-Maßnahmen: „Ich freue mich, dass wir so niedrige Fallzahlen in Trier haben. Wenn die Inzidenz so niedrig bleibt, können wir noch vor Pfingsten die weiteren Öffnungsschritte für Kultur und Gastronomie ermöglichen.“


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