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15.09.2020 hunderttausend.de  
Neue Corona-Verordnung ab dem 16. September

Ein Sitzplatz Abstand reicht

​Am Mittwoch, den 16. September 2020, tritt die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz in Kraft. Viele Lockerungen betreffen das Veranstaltungswesen. - Theater Trier behält Abstandsregeln bei.

 
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​Trier/Mainz. In geschlossenen Räumen dürfen künftig Veranstaltungen bis zu 250 Menschen stattfinden, im Freien mit bis zu 500 Menschen. Dabei gelten weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln. Findet eine Veranstaltung mit einer festen Bestuhlung oder einem festen Sitzplan statt, reicht es für den Abstand, wenn jeweils ein Platz frei bleibt. Dies sei eine Erleichterung für Kultur, Kirchen und Kinos. Bei größeren Veranstaltungen mit festen Platz-, Tribünen- oder Saalkapazitäten können bei Vorlage eines gesonderten Hygienekonzepts Ausnahmen bis zu einer Regelgrenze von 10 Prozent der Platzkapazitäten gemacht werden.

Das Theater Trier teilt unterdessen mit: Im Theater Trier wurde die Platzierung der Besucherinnen und Besucher aufgrund der aktuell noch geltenden 10. Corona-Bekämpfungsverordnung vorgenommen und die Vorstellungen bis 31. Dezember 2020 auf dieser Grundlage in den Verkauf gegeben. Theaterbesucherinnen und Theaterbesucher, die bereits Karten erworben haben beziehungsweise über ein Abonnement Plätze gebucht haben, müssen sich nach der Auffassung der Theaterleitung darauf verlassen können, dass keine Veränderung der Abstandsregeln zu ihren Lasten vorgenommen und ihnen keine anderen Sitzplätze zugeteilt werden. Die Karten wurden vom Publikum bisher in der Annahme gekauft, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Theater eingehalten wird. Diesen Sicherheitsabstand möchte das Theater Trier weiterhin gewährleisten. Zudem können auch aus technischen Gründen für  bereits im Verkauf befindliche Vorstellungen keine Änderungen des Saalplanes vorgenommen werden. Eine Änderung des Platzangebotes wird es aufgrund der neuen Verordnung daher aktuell nicht geben. Es werden weiterhin jeweils links und rechts von gebuchten Sitzplätzen (unabhängig von der Anzahl) automatisch 3 Plätze gesperrt. Ergänzend bleibt jede zweite Sitzreihe leer. Der Vorverkauf für die Vorstellungen ab 1. Januar 2021 startet im November. Bis dahin wird die Theaterleitung stets die aktuelle Infektionslage in Trier und Umgebung sorgfältig beobachten und gegebenenfalls weitere Plätze für die Vorstellungen ab dem 1.1.2021 in den Verkauf geben.​

Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich sind, bleiben bis Ende des Jahres verboten. Dies bedeute aber nicht das Aus für den Auftakt der 5. Jahreszeit am 11.11. Dieser kann unter Einhaltung der bestehenden Corona-Regeln für Veranstaltungen durchgeführt werden.

„Fastnacht ist genauso wie Ostern und Weihnachten fest im Jahreskalender verankert. Trotzdem ist klar, dass es die Fastnacht, so wie wir sie kennen, in der nächsten Kampagne nicht geben wird“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Sie selbst habe Gespräche mit Fastnachtsverbänden geführt und man sei sich in der Sache einig. Auch die zahlreichen Umfragen der vergangenen Tage hätten gezeigt, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Fastnachter sich nicht vorstellen könne, Saal-Fastnacht oder närrische Großveranstaltungen zu besuchen. Mit Blick auf die Sitzungskampagne sei nicht vorstellbar, dass Menschen 4 bis 6 Stunden auf engstem Raum gemeinsam singen und schunkeln. „Die Fastnacht ist kreativ und wird neue Formate finden“, so die Ministerpräsidentin weiter. Es gebe inzwischen zahlreiche Online-Angebote, Live-Streams von Veranstaltungen mit reduzierten Teilnehmerzahlen, aber auch wunderbare kleine Formate, zum Beispiel einzelne Auftritte in oder vor sozialen Einrichtungen, in Kindertagesstätten etc.

Auch Weihnachtsmärkte werden nicht wie gewohnt stattfinden können, erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Hier seien jedoch zusammen mit den Kommunen neue Ideen entwickelt worden: Kleine „Weihnachtsdörfer“ mit Kontakterfassung und Personenbegrenzung. Eine weitere Möglichkeit seien Weihnachtmärkte, bei denen die Stände, Häuschen oder Karussells über ganze Innenstädte verteilt sind und so die ganze Stadt zur „Weihnachtsstadt“ machen. Es bleibe aber auch dann bei Abstand und Hygienevorgaben.

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