Während der Stadtratssitzung war eine Debatte entbrannt, ob nun die AöR oder eine GmbH die passende Rechtsform darstelle. Aufgrund der Bindung an die Stadt und der sonstigen marginalen Unterschiede, wurde die AöR-Lösung bevorzugt. Ziel dieser Änderung ist es, durch eine rechtlich selbstständige Gesellschaftsform neue Möglichkeiten für unternehmerisches Handeln zu erreichen. Die Vorteile sind, dass dadurch eine eigene Personalwirtschaft und Personalvertretung sowie Ausweitungen potentieller Trägerschaften. Durch die Struktur der AöR bleibt der Stadt aber auch ein produktives und gewolltes Maß der Steuerung. Was all diese Änderungen für die Besucher des Theaters bedeutet, bleibt indes abzuwarten.