Im Anschluss an eine Familien- oder Betreuungsphase bietet ein Wiedereinstiegsstipendium Frauen die Möglichkeit, eine fortgeschrittene wissenschaftliche Arbeit wie beispielsweise eine Promotion oder ein Projekt abzuschließen. Auch Absolventinnen eines Master- oder Staatsexamen-Studiums, die zunächst eine qualifizierte berufliche Tätigkeit außerhalb einer Universität oder Hochschule aufgenommen haben, können mit Hilfe dieser Förderung die Promotion abschließen, etwa um sich für eine Professur an einer Fachhochschule zu qualifizieren.
Zum Wiedereinstiegsstipendium des Landes Rheinland-Pfalz beraten die Mitarbeiterinnen des Referats für Gleichstellung der Universität Trier. Kontaktaufnahme per E-Mail an gleichstellung@uni-trier.de oder telefonisch unter 0651/201-3197.