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26.07.2021 hunderttausend.de  
Unwetterkatastrophe

Soforthilfe für Betroffene

​​​Für Betroffene der Unwetterkatastrophe gibt es ab sofort unkomplizierte Anlaufstellen um finanzielle Soforthilfe zu erhalten.  

 
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​Das Land Rheinland-Pfalz hat am vergangenen Mittwoch Soforthilfen für die Betroffenen der Unwetterkatastrophe bis maximal 3.500 Euro je Privathaushalt beschlossen. Diese können ab sofort bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg für die betroffenen Gebiete der Ver​​bandsgemeinde Trier-Land beantragt werden. 

​Das Antragsformular des Landes können die Betroffenen zum einen in ausgedruckter Form bei den Ortsbürgermeistern der überfluteten Gemeinden abholen. Darüber hinaus steht es auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.trier-saarburg.de/unwetter zur Verfügung. 

Das ausgefüllte Formular kann direkt per Post (Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abteilung 6, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier) oder E-Mail an soforthilfe-hochwasser@trier-saarburg.de bei der Kreisverwaltung eingereicht werden. 

Für Rückfragen oder bei Beratungsbedarf können sich Betroffene ab kommendem Montag per E-Mail (soforthilfe-hochwasser@trier-saarburg.de) oder telefonisch unter der Behördennummer 115 an die Kreisverwaltung wenden.


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