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30.12.2021 Stadt Trier hunderttausend.de
Silvester 2021 in Trier

Böllerverbot am Trierer Hauptmarkt

​Neben den allgemein geltenden Regeln zu Feuerwerken und Versammlungen in Zeiten von Omikron hat die Stadt das Abfeuern von Böllern und Raketen auf dem Hauptmarkt explizit untersagt. Bitte haltet Euch daran! 

 
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​T​rier.  Ergänzend zu den bundesweit bereits geltenden Verkaufsverboten für Feuerwerk und zu den im Land geltenden Kontaktbeschränkungen erlässt die Stadt Trier per Allgemeinverfügung ein Feuerwerksverbot für den Bereich des Trierer Hauptmarktes an Silvester. Die Allgemeinverfügung untersagt für Freitag, 31. Dezember 2021, und Samstag, 1. Januar 2022, das Abbrennen von Feuerwehrskörpern auf dem Hauptmarkt.

Ordnungsdezernent Ralf Britten: „An Silvester ist der Hauptmarkt stets ein Treffpunkt für viele Menschen, die dort zum Teil in sehr gefährlicher Art und Weise Raketen und Böller gezündet haben. Dadurch und durch starken Alkoholkonsum war der Platz einer der Einsatzschwerpunkte für Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei und Ordnungsamt. Gerade in der Corona-Pandemie, die Rettungsdienste und Kliniken ohnehin schon stark belastet, müssen wir alles tun, um die Behandlung weiterer Notfälle in den Krankenhäusern zu vermeiden.“ Der Ordnungsdezernent appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Triererinnen und Trierer, Silvester diesmal nur im Kreis der Familie zu begehen.

Die Stadtverwaltung weist ergänzend darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk aufgrund der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in weiten Teilen der Innenstadt generell ebenfalls untersagt ist, nämlich in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in der Nähe besonders brandempfindlicher Gebäude oder Anlagen.

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