Stadtgespräch
26.04.2021 hunderttausend.de  
Stadt Trier

Besonderer Schutz für Hornissen, Hummeln und Wildbienen

​​Die Stadt Trier weist auf den Schutz und den Umgang mit Hummeln, Hornissen, Wildbienen und Wespen hin. Besonders zur warmen Jahreszeit sind besondere R​egeln zu beachten.  

 
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​Wenn es wieder wärmer wird, erreichen die Spielplatzexperten im Amt StadtRaum immer wieder Hinweise besorgter Eltern wegen Wespennestern auf Spielplätzen. Die Untere Naturschutzbehörde im Rathaus weist darauf hin, dass Hornissen, Hummeln und Wildbienen nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt sind. Für Wespen gilt der allgemeine Artenschutz. Man darf sie nicht ohne triftige Begründung umsiedeln, verletzen oder töten. Ein solcher Grund ist ein Nest im direkten Wohnumfeld, das eine wirkliche Gefahr darstellt. Das gilt etwa, wenn ein Bewohner eine Wespenallergie hat. Eine Umsiedlung oder Tötung von Erdwespen wäre nach Aussage der städtischen Naturschützer auch zulässig, wenn wegen eines Nestes das komplette Außengelände einer Kita den ganzen Sommer über nicht mehr genutzt werden kann.

Mit Blick auf Wildbienen auf Spielplätzen weist StadtRaum darauf hin, dass diese Tiere zwar einen Stachel haben, aber keine Gefahr droht: Bei Wildbienen ist der Stachel im Unterschied zu Honigbienen meist nicht kräftig genug, um menschliche Haut zu durchdringen. Beide Arten sind für die Bestäubung vieler Blütenpflanzen überaus wichtig. Eltern und Kindern, die eine Wildbiene auf einem Spielplatz sehen, wird empfohlen Abstand zu halten.



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