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30.06.2014 hunderttausend.de hunderttausend.de
Landgericht Koblenz hat entschieden

Rock am Ring gehört Lieberberg nicht alleine

​Das Landgericht Koblenz hat entschieden: Die Rechte am Namen des Kult-Festivals Rock am Ring gehören sowohl dem Festival-Veranstalter als auch den Eigentümern des Nürburgrings.
 
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​Da die Besitzer des Nürburgring verhindern wollten, dass Marek Lieberberg nicht nur sein Festival, sondern auch dessen etablierten Namen mitnimmt, kam es zum Rechtsstreit, der heute vom Landgericht Koblenz entschieden wurde. Die Rechte am Festival-Namen gehören beiden. Lieberberg sei sowohl bereit, in Berufung zu gehen, als auch über den Preis für die Marke zu verhandeln.

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