Das Oberlandesgericht Koblenz hat am heutigen Freitag , den 29.08.2014, eine einstweilige Verfügung gegen Marek Lieberberg aufgehoben. Diese untersagte ihm die Nutzung des Festival-Namens Rock am Ring. Somit darf sein Festival den Namen weiter tragen, auch wenn es nicht mehr am Nürburgring stattfindet.